In den letzten Jahren hat sich die Nachfrage nach umweltfreundlichen Heizsystemen wie Wärmepumpen stark erhöht. Dies liegt nicht nur an den steigenden Energiekosten, sondern auch an den attraktiven Fördermitteln, die von der Bundesregierung bereitgestellt werden. Im Jahr 2024 gibt es einige interessante Neuerungen und attraktive Konditionen, die ich in diesem Erfahrungsbericht näher beleuchten möchte.
Überblick über die Fördermittel
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Förderkonditionen für den Einbau von Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Basisförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese Förderung ist für alle Verbraucher verfügbar, die ihre alte Heizung durch eine neue, förderfähige Wärmepumpe ersetzen1.
Zusätzlich zur Basisförderung gibt es mehrere Boni, die die Gesamthöhe der Förderung erheblich steigern können:
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent): Dieser Bonus wird gewährt, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt.
- Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent): Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro können diesen Bonus in Anspruch nehmen.
- Effizienzbonus (5 Prozent): Dieser Bonus wird gewährt, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.
Die maximale Förderung ist auf 70 Prozent der Investitionskosten gedeckelt, wobei maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass man bis zu 21.000 Euro Förderung erhalten kann.
Antragstellung und Umsetzung
Die Antragstellung für die Förderung erfolgt online über das Portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit dem 27. Februar 2024 können Eigentümer von Einfamilienhäusern ihren Antrag einreichen. Eine Besonderheit in diesem Jahr ist, dass vom 1. Januar bis zum 31. August 2024 eine Ausnahme beim Antragsverfahren gilt: Man kann den Heizungstausch bereits durchführen und den Antrag bis zum 31. August 2024 nachreichen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Förderung hat1.
Persönliche Erfahrungen und Tipps
Als Hausbesitzer, der kürzlich eine Wärmepumpe installiert hat, kann ich bestätigen, dass der Prozess der Antragstellung und Umsetzung relativ reibungslos verlief. Die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Fachpartner ist hierbei unerlässlich. Mein Fachhandwerker hat mich nicht nur bei der Auswahl der passenden Wärmepumpe beraten, sondern auch den gesamten Antragsprozess begleitet.
Ein wichtiger Tipp ist, die derzeit noch vorhandenen Handwerkskapazitäten zu nutzen und sich frühzeitig um einen Termin zu bemühen. Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist hoch, und es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Zudem sollte man sich gut über die verschiedenen Boni informieren und prüfen, welche davon für die eigene Situation in Frage kommen.
Fazit
Die aktuellen Fördermittel für Wärmepumpen im Jahr 2024 bieten eine hervorragende Möglichkeit, die Investitionskosten für eine umweltfreundliche Heizung erheblich zu reduzieren. Mit einer Basisförderung von 30 Prozent und zusätzlichen Boni von bis zu 40 Prozent kann man bis zu 70 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Die Antragstellung ist dank der Online-Plattform der KfW unkompliziert, und die Möglichkeit, den Antrag nachträglich einzureichen, bietet zusätzliche Flexibilität.
